PROJEKTANTRAG

Der Projektantrag muss die Intention und die Ziele des Vorhabens deutlich werden lassen sowie eine Projektskizze und einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten, aus dem die Höhe der bei der Stiftung beantragten Zuwendung eindeutig hervorgeht.

 

Bewerbungen werden streng vertraulich behandelt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Abgelehnte Anträge werden nicht erneut in den Stiftungsgremien behandelt.

 

Förderungen werden mit dem Projektantrag der Stiftung beantragt.
Projektantrag.pdf
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Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte nur online an:

info@heuer-stiftung.de

 

Um allen Seiten den Aufwand einer aussichtslosen Antragstellung zu ersparen, wird gebeten, von Anträgen abzusehen, wenn ein Vorhaben nicht mit unseren Förderrichtlinien übereinstimmt.

 

Bewerbungsunterlagen:

  • Anschreiben mit Begründung der Bewerbung bei der Heuer Stiftung
  • Projektantrag inkl. Foto
  • Tabellarischer Lebenslauf mit bisherigen Forschungsergebnissen / Erfahrungen
  • Studiennachweis / Zeugnisse
  • detaillierte Darstellung des wissenschaftlichen Projektes / Stand der Forschung
  • Zeitplan des Vorhabens (Beginn und geplante Dauer)
  • genaue Beschreibung des Vorhabens
  • Höhe und geplante Verwendung der bei der Heuer Stiftung beantragten Mittel

 

Über den Projektantrag entscheidet der Stiftungsrat. Dieser tritt in der Regel zweimal im Jahr zu Beschlussfassenden Sitzungen zusammen. Bearbeitungsfähige Anfragen sollen jeweils bis spätestens vier Wochen vor dem nächsten Sitzungstermin (zu erfragen in der Geschäftsstelle) vorliegen. Die Stiftung behält sich vor, gegebenenfalls vor Beschlussfassung zusätzlichen fachlichen Rat einzuholen und sich mit anderen im Projekt- und Finanzierungsplan genannten Partnern abzustimmen.

 

Die Zusage einer finanziellen Förderung kann mit Auflagen verbunden sein. Eine Zusage erfolgt in Form des Fördervertrages. Ein Exemplar ist unterschrieben an die Stiftung zurückzusenden.

 

Ablehnungen bedürfen keiner Begründung.

 

Macht der Antragsteller falsche Angaben oder hält er die Auflagen der Stiftung nicht ein, so ist die Stiftung berechtigt, eine bewilligte Zuwendung nicht auszuzahlen oder zu kürzen und eine bereits ausgezahlte Zuwendung zurückzufordern.

 

Berichte:

Während der Förderung muss alle 6 Monate ein Zwischenbericht über den Entwicklungstand des Projektes bei der Stiftung eingereicht werden sowie 3 Monate nach Beendigung des Förderprojektes ein Abschlussbericht. Der Antragsteller erklärt sich bereit, dass diese Berichte, insbesondere der Abschlussbericht (max. 10 Seiten), entsprechend aufbereitet sind.